Humanschwingungsmessung per Dienstleistung
Mit Expertise und innovativer Messtechnik zum schnellen messtechnischen Erfolg
- kompetenter und schneller Vor-Ort-Service -Humanschwingungen-Dienstleistungen, die Ihnen weiterhelfen!
Müssen Sie sich in Ihrer Funktion als Arbeitsschutzbeauftragter, Produktverantwortlicher oder Arbeitgeber bzgl. geltender Gesetze (LärmVibArbSchV) Sorgen machen? Finida Messtechnik steht Ihnen als kompetenter Partner mit modernster Humanschwingungsmesstechnik und Expertise zur Seite und liefert Ihnen genau die messtechnischen Nachweise, welche für die Beantwortung obiger Frage notwendig sind. Wir messen für Sie die auftretenden Humanschwingungen an der Schnittstelle Mensch/Maschine und bestimmen die für die Gefährdungsbeurteilung relevanten Kennwerte.
Die effiziente und kundenorientierte Durchführung von Humanschwingungsmessungen als Dienstleistung sind unsere Stärke. Wir übernehmen für Sie im Auftrag nachfolgende Aufgaben:
Hand-Arm-Vibrationsmessung (HAV):
- Erfassung der Hand-Arm-Schwingungen nach DIN EN ISO 5349 und nach Vorgaben der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung
- für einhändig und beidhändig gehaltene oder geführte Geräte und Arbeitsmaschinen
- Ermittlung und Bewertung des auf 8 Stunden normierten Tagesexpositionswert A(8)
- Einsatz von Messtechnik nach Norm DIN EN ISO 8041
- Dokumentation der Vibrationsmessung und deren Ergebnisse

Quelle: Svantek
Ganzkörper-Vibrationsmessung (GKV):
- Erfassung der Ganzkörperschwingungen nach DIN EN ISO 2631 in X-, Y- und Z-Richtung (Beschleunigungswerte awx, awy und awz)
- Tätigkeiten im Stehen
- Tätigkeiten im Sitzen
- Tätigkeiten im Liegen
- an mobilen Arbeitsmaschinen und Fahrzeugen z.B. Flurförderfahrzeuge wie Gabelstapler
- Ermittlung und Bewertung des auf 8 Stunden normierten Tagesexpositionswert A(8)
- Einsatz von Messtechnik nach Norm DIN EN ISO 8041
- Dokumentation der Vibrationsmessung und deren Ergebnisse

Quelle: Svantek
Messung der Sitzübertragungsfunktion (SEAT-Faktor):
- Erfassung der Sitzschwingung relativ zum Sitzmontagepunkt
- Ermittlung des SEAT-Faktor
- Grundlage für die Bewertung der schwingungsdämpfenden Eigenschaften des Sitz-Design und Ausgangspunkt für die Optimierung des Sitzkomforts
- Kombination mit Ganzkörper-Vibrationsmessung
- Einsatz von Messtechnik nach Norm DIN EN ISO 8041
- Dokumentation der Vibrationsmessung und deren Ergebnisse

Quelle: Finida Messtechnik
Herstellerangaben nach EG-Maschinenrichtlinie:
- Durch EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) sind Hersteller und Inverkehrbringer zur Angabe der Vibrationsemission der Maschine in Betriebsanleitungen und Verkaufsprospekte gesetzlich verpflichtet.
- Erfassung der Vibrationsemission von Maschinen und Werkzeugen (Vibrationsemissionswerte)
- Anwendbar für diese handgehaltene bzw. handgeführte Maschinen
- mobile Arbeitsmaschinen, Fahrzeuge, Flurförderfahrzeuge, Gabelstapler, usw.
- Erforderlich für Betriebsanleitungen, Verkaufsprospekte, Kataloge, Internetangaben von Herstellern, Inverkehrbringer und Händler
- Einsatz von Messtechnik nach Norm DIN EN ISO 8041
- Dokumentation der Vibrationsmessung und deren Ergebnisse
Was sind Humanschwingungen?
Tagtäglich setzen sich Menschen im beruflichen wie privaten Umfeld mechanischen Schwingungen (Vibrationen, Erschütterungen und Stöße) aus. Diese Schwingungen können beim Bedienen von elektrischen Werkzeugen, Maschinen und Fahrzeugen auftreten und in den menschlichen Organismus einwirken. Man spricht daher auch von Humanschwingungen. Je nach Einwirkstelle auf den menschlichen Körper werden Humanschwingungen in Hand-Arm-Vibrationen und Ganzkörper-Vibrationen unterschieden.
Hersteller von Geräten und Maschinen wie auch Arbeitgeber, die diese verwenden, sind dazu verpflichtet, eine Risikoanalyse zu den auf den Anwender einwirkenden Vibrationsexpositionen durchzuführen. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Arbeitsschutz-Richtlinien stellen Humanschwingungen am Arbeitsplatz eine ernstzunehmende Gefahr für Sicherheit und Gesundheit betroffener Arbeitnehmer dar.
Wer diesen Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig entgegenwirkt, handelt nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes ordnungswidrig oder macht sich strafbar.
Welche Gefahren gehen von Humanschwingungen am Arbeitsplatz aus?
Vibrationen und Lärm am Arbeitsplatz können die Gesundheit und Sicherheit von Personen gefährden und sind deshalb wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes. Man unterscheidet dabei zwischen unmittelbaren (direkten) und mittelbaren (indirekten) Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten.
Mittelbare Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit
Mittelbare Gefährdungen liegen dann vor, wenn durch Vibrationen die Wahrnehmung von Warnsignalen (z.B. Anzeigeinstrumenten) beeinträchtigt wird, das sichere Bedienen von mobilen Maschinen nicht möglich ist oder wenn Vibrationen die strukturelle Integrität von Gebäuden, Maschinen und Anlagen negativ beeinflusst. Bei gewöhnlichen Gebäuden treten normalerweise keine Vibrationen auf, deren Tages-Vibrationsexpositionswerte A(8) höher als die Auslösewerte und damit gesundheitsgefährdend sind. Durch Gebäudeschwingungen verursachte Ganzkörper-Vibrationen können im Umfeld von Pressen, Stanzen, Druckmaschinen und auch Straßenverkehr vorkommen. Diese Ganzkörpervibrationen können bei Menschen das scharfe Sehen (von z.B. Monitordarstellungen) behindern und bei mehrstündiger Einwirkung Kopfschmerzen, Leistungsbeeinträchtigungen und Stress verursachen.
Unmittelbare Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit
Humanvibrationen können beim Menschen gesundheitliche Schäden verursachen. Je nach Eintragungsort der Vibrationen in den Körper können unterschiedliche Gesundheitsschädigungen auftreten. So zählen Muskelerkrankungen, Skeletterkrankungen (insbesondere Rückenschmerzen und Schädigung der Wirbelsäule), Knochen- oder Gelenkschäden, Durchblutungsstörungen und neurologische Erkrankungen, Stress und Kinetosen (Bewegung- und Seekrankheit) zu den möglichen Folgen. Weitere Details zu den Auswirkungen von Hand-Arm-Vibrationen und den Auswirkungen von Ganzkörper-Vibrationen sind unter den entsprechenden Themenseiten zu finden.
Zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gegenüber der Gefährdung durch Vibrationen, Erschütterungen und Stöße wurde 2002 vom europäischen Parlament die Arbeitsschutzrichtlinien 2002/44/EG erlassen. Diese Richtlinien wurden mit der Einführung der "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV)" durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in deutsches Recht umgesetzt.
In diesen Richtlinien und Normen sind Grenzwerte (Expositionsgrenzwerte) für Hand-Arm-Schwingungen wie auch Ganzkörpervibrationen hinterlegt. Während der Humanschwingung-Messdienstleistung werden die Vibrationen gemäß geltenden Richtlinien in alle drei Raumachsen gemessen. Die Wahl des korrekten personenbezogenen Koordinatensystems ist dabei zu berücksichtigen.

Wie groß das Ausmaß der Vibrationsexposition auf das Hand-Arm-System ist, erfolgt durch die Berechnung eines Tagesexpositionswertes A(8), der auf einen Bezugszeitraum von acht Stunden normiert ist. Der Tagesexpositionswertes A(8) wird ausgedrückt als die Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate (Gesamtwert) der Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung in den drei orthogonalen Richtungen a_hwx, a_hwy, a_hwz. Für die Berechnung der Ganzköper-Humanschwingungen müssen die einzelnen Vibrationsrichtungen korrigiert werden. Zur Ermittlung dienen die korrigierten Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung 1,4·awx, 1,4·awy oder 1,0·awz der drei zueinander orthogonalen Richtungen x, y oder z.
Die nachfolgende Übersicht sammelt Normen und Richtlinien, die bei der Bewertung von Arbeitsplätzen und Maschinen bezüglich Lärm und Vibration anzuwenden sind:
Dokument | Beschreibung |
---|---|
LärmVibArbSchV | Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen |
DIN EN ISO 5349 | Mechanische Schwingungen - Messung und Bewertung der Einwirkung von Schwingungen auf das Hand-Arm-System des Menschen |
EN ISO 2631 | Mechanische Schwingungen und Stöße - Bewertung der Einwirkung von Ganzkörper-Schwingungen auf den Menschen |
DIN EN ISO 8041 | Schwingungseinwirkung auf den Menschen - Messeinrichtung |
Richtlinie 2002/44/EG | Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen) |
Folgen bei Nichtbeachtung des Arbeitsschutzgesetzes
Arbeitgeber sollten Vorgaben aus der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich zwingend mit diesem Themenkomplex beschäftigen. Unwissenheit und halbherzige Herangehensweisen finden bei der Strafverfolgung keine Duldung. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik durchzuführen, um Gefährdungen von seinen Beschäftigten fernzuhalten und so weit wie möglich zu verringern.
Als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes, wer zum Beispiel:
- die auftretenden Vibrationsexposition nicht adäquat ermittelt und bewertet
- eine Gefährdungsbeurteilung nicht dokumentiert oder die Dokumentation wichtige Angaben nicht enthält
- nicht sicherstellt, dass Humanschwingungsmessung nach dem Stand der Technik durchgeführt oder Messergebnisse nicht gespeichert werden
- nicht sicherstellt, dass die Gefährdungsbeurteilung von fachkundigen Personen durchgeführt
- sich nicht versichert, dass die Durchführung von Humanschwingungsmessungen nur an Personen vergeben wird, die die notwendige Fachkunde und die erforderlichen Einrichtungen verfügen
Straftaten: Wer hingegen durch vorsätzliche Handlung das Leben oder die Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nr. 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar.
Das Messen, Bewerten und die Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Humanschwingungen sind ein wichtiger Bestandteil des heutigen Arbeitsschutzgesetzes.
Wer daher auf Nummer sicher gehen möchte, lässt die Hand-Arm-Vibrationsmessung und Ganzkörper-Vibrationsmessung per Messdienstleistung durchführen. Damit lassen sich unter den tatsächlichen Arbeitsbedingungen die realen Vibrationsexpositionen während der Arbeitszeit erfassen. Gegenüber Schätzverfahren hat dies den Vorteil, dass keine unnötig hohen Sicherheitsfaktoren addiert werden und so die eigentliche Vibrationsexposition überschätzt wird. Diese würde den Arbeitgeber womöglich zu voreiligen und kostenintensiven Verbesserungsmaßnahmen zwingen.
Andererseits wird die Belastung des Arbeiters durch Humanschwingungen auch nicht unterschätzt, was zur Folge hätte, dass Gesundheit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit genau der Menschen aufs Spiel gesetzt wird, die für den Erfolg eines Unternehmens die Basis bilden
Wer interessiert sich für Humanschwingungsmessungen?
Gründe für die Durchführung einer Hand-Arm-Schwingungsmessung oder einer Ganzkörper-Schwingungsmessung können recht unterschiedlich sein. Oftmals werden diese für die Gefährdungsbeurteilung von neu entwickelten oder abgeänderten Maschinen und Fahrzeuge benötigt, da die EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) zur Angabe der Schwingungsemission der Maschine in Betriebsanleitungen und Verkaufsprospekte gesetzlich verpflichtet. Produktionsprozesse und Fertigungsverfahren, bei denen Schwingungen emittiert und die Gesundheit und Sicherheit von Menschen beeinflusst werden, erfordern ebenfalls eine Gefährdungsbeurteilung.
Weitere Gründe sind das Auftreten von Symptomen bei Maschinenbediener und Fahrzeugführer, Beanstandungen nach Audits sowie die Ursachenanalyse aufgrund eingehender Kundenreklamationen. In besonderen Fällen kann auch das Bekanntwerden fehlender Nachweise zur nachträglichen Beauftragung von Humanschwingungsmessungen führen.
Wenn Sie sich in der nachfolgenden Liste wiederfinden, könnten auch für Sie Humanvibrationsmessungen von Interesse sein:
- Hersteller von Maschinen und Geräten
- Verantwortliche Entwickler für Geräte- und Produktsicherheit
- Arbeitgeber
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SIFA) / Arbeitsschutzbeauftragte
- Betriebsärzte
- Betroffene Arbeitnehmer, die unter Humanschwingungen leiden
- Ingenieurbüros ohne eigenes Messtechnik-Know-How, eigene Messmöglichkeiten bzw. -kapazitäten
Welche Vorteile haben Humanschwingungsmessungen gegenüber Schätzverfahren und Katalogwerte?
Das Messen, Bewerten und die Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Humanschwingungen sind ein wichtiger Bestandteil des heutigen Arbeitsschutzgesetzes. Für die Gefährdungsbeurteilung ist gemäß Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung der Tagesexpositionswert A(8) zu bestimmen. Dies kann mittels Schätzung ermittelt oder durch Messung nachgewiesen werden.
Geschätzte Vibrationsexpositionen bringen durch das Schätzverfahren selbst zum Teil hohe Unsicherheiten mit sich. Um nicht Gefahr zu laufen, die Vibrationsexposition zu unterschätzen, werden Sicherheitsfaktoren aufaddiert. Dies kann gerade in der Nähe der Auslöse- und Expositionsgrenzwerte den Arbeitgeber/Sicherheitsbeauftragten zu voreiligen und kostenintensiven Maßnahmen zur Verringerung der Vibrationsexposition zwingen. Andererseits können unzureichende Schätzungen zu einer Unterschätzung der Vibrationsexpositionen führen. Dies hat zur Folge, dass Gesundheit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Menschen aufs Spiel gesetzt wird, die für den Erfolg eines Unternehmens die Basis bilden.
Humanschwingungsmessungen haben gegenüber Schätzverfahren und Herstellerangaben den entscheidenden Vorteil, dass durch sie die real auftretenden Vibrationsexpositionen erfasst werden und somit nicht überschätzt, aber auch nicht unterschätzt werden. Wer daher auf Nummer sicher gehen möchte, vertraut auf Messstellen wie Finida Messtechnik und lässt Humanschwingungsmessungen als Messtechnik-Dienstleistung durchführen.
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