Ganzkörper-Vibrationsmessung (GKV) an Gabelstapler

Ihr zuverlässiger Partner für Ganzkörper-Vibrationsmessungen und Messdienstleistungen im Bereich des Arbeitsschutzes!

- kompetenter und schneller Vor-Ort-Service -

Gefährdungsbeurteilung für Gabelstapler und Flurförderfahrzeuge

Arbeitgeber sind gesetzlich zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Hierfür wird der Tagesexpositionswert A(8) benötigt. Er gibt an, welchen Belastungen in Form von mechanischen Schwingungen der Fahrer in einer 8-Stunden-Schicht ausgesetzt ist. Oftmals fehlen den Verantwortlichen (Arbeitgeber, Sicherheitsfachkräfte) die erforderliche Messtechnik, das nötige Know-How zur Durchführung und Auswertung der Messungen sowie die Ressource Zeit, um selbst Ganzkörper-Vibrationsmessungen (kurz: GKV-Messungen) durchzuführen. Wir verstehen, wie wichtig der Arbeitsschutz für Sie und Ihre Mitarbeiter ist.

Finida Messtechnik führt professionelle Ganzkörper-Vibrationsmessungen an Gabelstapler und anderen Flurförderfahrzeugen durch und hilft Ihnen bei der Beschaffung von repräsentativen GKV-Messdaten für Ihre Gefährdungsbeurteilung.

Wir messen für Sie Ganzkörper-Vibrationen an Flurförderfahrzeugen

  • Erfassung der Ganzkörperschwingungen nach DIN EN ISO 2631 in X-, Y- und Z-Richtung (Beschleunigungswerte awx, awy und awz)
    • Tätigkeiten im Stehen
    • Tätigkeiten im Sitzen
    • Tätigkeiten im Liegen
  • GKV-Messung an mobilen Arbeitsmaschinen und Fahrzeugen z.B. Flurförderfahrzeuge wie Gabelstapler
  • Ermittlung und Bewertung des auf 8 Stunden normierten Tagesexpositionswert A(8)
  • Einsatz von Messtechnik nach Norm DIN EN ISO 8041
  • Dokumentation der Vibrationsmessung und deren Ergebnisse

Ganzkörpervibrationsmessung (GKV) an Gabelstapler nach ISO 2631 per Dienstleistung

Warum sind Ganzkörpervibrationen bei Gabelstapler und Flurförderfahrzeugen kritisch?

Ganzkörperschwingungen beeinflussen negativ das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit und können bei Nichtbeachten zu ernstzunehmenden Durchblutungsstörungen und Wirbelsäulenerkrankungen (z.B. Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule) führen.

In der Logistik werden Flurförderfahrzeuge zum Transport sowie Be- und Entladen von Waren eingesetzt. Wegen der starren Bauweise von Flurförderfahrzeugen sind deren Fahrer besonders hohen Ganzkörper-Vibrationen ausgesetzt.

Dabei sind nicht nur die fahrzeugspezifischen Schwingungseigenschaften zu berücksichtigen. Einen sehr großen Einfluss auf die Ganzkörpervibration von Staplern trägt die Fahrbahnbeschaffenheit (Unebenheit, Beschädigungen, Schwellen, Schienen), Fahrersitzeinstellungen sowie Fahrgeschwindigkeit und Beladung.

Die Gesamtheit aller Einflussfaktoren kann risikobehaftet abgeschätzt oder mittels repräsentativen Vibrationsmessungen sicher und belastbar erfasst werden. Durch die Messung der real auftretenden Vibrationsexpositionen wird das Risiko weder unter- noch überschätzt. Im Zweifelsfall ist immer eine GKV-Messung vorzuziehen. Finida Messtechnik liefert Ihnen die für die Gefährdungsbeurteilung benötigten Ganzkörper-Vibrationsexpositionswerte - zuverlässig und unkompliziert per Auftragsmessung bei Ihnen vor Ort.

Wie werden Ganzkörpervibrationsmessungen an Gabelstapler durchgeführt?

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Messungen auf dem aktuellen Stand der Technik und gemäß Richtlinien durchgeführt werden. Ist dieses Wissen innerhalb des Unternehmens nicht vorhanden, lohnt sich der Blick auf die spezialisierten GKV-Messdienstleistungen von Finida Messtechnik.

Neben der Auswahl geeigneter Sensorik ist die Planung und Durchführung der GKV-Messung zur Gewinnung von repräsentativen und belastbaren Messdaten von großer Bedeutung. Kenntnisse über die fachkundige Umsetzung von Vibrationsmessungen sind zwingend erforderlich, um die Gefährdung für die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten normgerecht beurteilen zu können.

Ganzkörpervibrationen sind stets dort zu messen, wo sie in den menschlichen Körper einwirken. Im Fall von sitzenden Personen ist dies zwischen Fahrersitz und Gesäß. Für die Erfassung der Vibrationen ist ein triaxialer Beschleunigungssensor zu verwenden, da nicht nur die Schwingungsamplituden in Z-, sondern auch in X- und Y-Richtung Einfluss auf das Wohlbefinden und Gesundheit haben können. Hierfür verwenden wir einen speziell für Ganzkörper-Vibrationsmessungen entwickelten Sitzkissen-Vibrationsanalysator. Dieses erlaubt die normgerechte Erfassung der Vibrationsexposition im Betrieb gemäß Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

Vibrationsmessgerät (Sitzkissen) zur normgerechten Erfassung der Vibrationsexpositionen in den Staplerfahrer

Konventionelle Triax-Aufnehmer sind für solche Zwecke nicht verwendbar. Finida Messtechnik verwendet spezielle Sitzkissen mit integriertem MEMS Triax Beschleunigungssensor. Damit erfassen wir Ganzkörpervibrationen im Frequenzbereich von 0,1 Hz bis 180 Hz in alle drei Raumachsen. Die erhaltenen Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigungen werden anschließend um richtungsabhängigen Korrekturfaktoren korrigiert. Der auf einen Bezugszeitraum von acht Stunden normierte Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) wird mit dem Auslösewerte und den Expositionsgrenzwerten verglichen.

Für die Ganzkörpervibrationen beträgt der Expositionsgrenzwert A(8) = 1,15 m/s² in X- und Y-Richtung und A(8) = 0,8m/s² in Z-Richtung. Der Auslösewert A(8) beträgt 0,5 m/s².

An welchen Flurförderfahrzeuge werden Ganzkörperschwingungen gemessen?

Zu den Flurförderfahrzeugen mit hohen Vibrationsexpositionen gehören:

  • Frontstapler
  • Portalstapler
  • Regalstapler
  • Schubmaststapler
  • Autokrane
  • Vierwegestapler
  • Teleskoplader

Die Verordnung zum Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung) ist nicht auf Flurförderfahrzeuge begrenzt. Sie findet grundlegende Anwendung bei jeglichen Tätigkeiten von Beschäftigten, die von der Übertragung mechanischen Schwingungen über das Hand-Arm-System oder den gesamten Körper ausgesetzt sind.

Herstellerangaben nach EG-Maschinenrichtlinie:

  • Durch EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) sind Hersteller und Inverkehrbringer zur Angabe der Vibrationsemissionswerte der Maschine in Betriebsanleitungen (Technische Daten) und Verkaufsprospekte gesetzlich verpflichtet.
  • Erfassung des Schwingungsemissionswert von Maschinen und Werkzeugen
  • handgehaltene bzw. handgeführte Maschinen (mit Verbrennungsmotor oder elektrischem Antrieb)
  • mobile Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge
  • Erforderlich für Betriebsanleitungen, Verkaufsprospekte, Kataloge, Internetangaben von Herstellern, Inverkehrbringer und Händler
  • Einsatz von Messtechnik nach Norm DIN EN ISO 8041
  • Dokumentation der Vibrationsmessung und deren Ergebnisse

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